Stallhaltepflicht in 64 Kärntner Gemeinden

Estimated read time 2 Min. Lesezeit

Vogelgrippe: Gesundheitsministerium erlässt Stallhaltepflicht

Aufgrund eines bestätigten Vogelgrippefalls in einem Kleinbetrieb in Niederösterreich, hat das Gesundheitsministerium eine Stallhaltepflicht

sowie verschärfte Präventionsmaßnahmen verordnet, von denen auch 64 Kärntner Gemeinden inklusive der Städte Klagenfurt und Villach betroffen sind.

In diesen Risikogebieten gilt ab sofort eine Stallhaltepflicht für Betriebe ab 350 Stück Geflügel, wie das Land Kärnten heute bekannt gibt.

Auch kleinere Geflügelbetriebe in diesen Gebieten haben jedoch präventive Maßnahmen zu ergreifen. Insbesondere müssen die Nutztiere durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden. Bei einem Auslauf für Nutzgeflügel muss sichergestellt sein, dass gegenüber Oberflächengewässern eine ausbruchssichere Abzäunung vorhanden ist.

Laut AGES sind die bis dato in Österreich festgestellten Stämme des Vogelgrippe-Virus für den Menschen nicht gefährlich und werden auch nicht über Lebensmittel übertragen.

Rund um den Ossiacher See sind folgende Orte betroffen, hier ein Überblick.

Im Bezirk Feldkirchen die Gemeinden:
1. Feldkirchen in Kärnten
2. Glanegg
3. Ossiach
4. St. Urban
5. Steindorf am Ossiacher See
6. Steuerberg

Im Bezirk Villach Land die Gemeinden:
1. Arnoldstein
2. Feistritz an der Gail
3. Ferndorf
4. Finkenstein am Faaker See
5. Fresach
6. Hohenthurn
7. Nötsch im Gailtal
8. Paternion
9. Rosegg
10. St. Jakob im Rosental
11. Stockenboi
12. Treffen am Ossiacher See
13. Velden am Wörther See
14. Weißenstein
15. Wernberg

Total
0
Shares
Teile diesen Beitrag

Hast du etwas versäumt!