ACHTUNG! Besondere Brandgefahr im Wald
Trockenheit befeuert Waldbrand-Gefahr 31.03.2026 | BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT FELDKIRCHEN INFORMIERT. Betreff: Vorbeugungsmaßnahmen wegen besonderer Brandgefahr. V E R O R D N U N GVorbeugungsmaßnahmen wegen besonderer Brandgefahr. Gemäß § 41 Abs. 1 i.V. mit § 170 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, in der jeweils geltenden Fassung, wird verordnet: Im Hinblick auf die extreme und bereits langanhaltende Trockenheit wird im gesamten Waldgebiet, der Kampfzone des Waldes sowie in dessen Gefährdungsbereich (d.h. alle waldnahen Flächen ohne Rücksicht auf die jeweilige Kulturgattung) des Bezirkes Feldkirchen jegliches Feuerentzünden, das Rauchen sowie das Entzünden und Abfeuern pyrotechnischer Gegenstände aller Art verboten. Ebenso ist es verboten, brennende…
