Radfahren am Dammweg

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Jetzt wird gestraft

Stichprobenartig wird am Dammweg kontrolliert: Wer dort mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss Strafe zahlen

Fahrverbot am Dammweg zwischen Steindorf und Ossiach besteht seit August 2018. Nun wird gestraft.

STEINDORF/OSSIACH (fri). Wer sich künftig mit den Rad auf dem Dammweg zwischen Steindorf und Ossiach bewegt, wird zur Kasse gebeten. Ab sofort wird das Fahrverbot, das eigentlich schon seit August des Vorjahres gilt, nämlich auch von Polizeibeamten exekutiert.

25 Euro bei Übertretung

“Wir haben von der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen die Anweisung erhalten Kontrollen durchzuführen und auch gleich zu strafen”, sagt der Postenkommandant der PI Bodensdorf Helmut Kräuter. Mit einer Strafzahlung in Höhe von 25 Euro müssen Radfahrer, die dennoch den Weg benutzen, künftig rechnen. “Aufgrund von Beschwerden sah man sich gezwungen nun Maßnahmen zu ergreifen”, so Kräuter. Immer wieder wäre es in der Vergangenheit zu Konfrontationen zwischen Radlern und Fußgängern gekommen. Die Evaluierung eines Verkehrssachverständigen hätte eindeutig ergeben, dass Radfahren in diesem Bereich nicht möglich sei. Die Polizeibeamten sind im Natura 2000 Schutzgebiet am Ostufer des Ossiacher Sees aber nicht die einzigen Organe, die Strafen verhängen dürfen.

Hunde im Visier

Auch Mitglieder der Bergwacht können, in dem für sie zuständigen Bereich, Zuwiderhandelnde abstrafen. “Bei uns betrifft das in erster Linie Übertretungen des Naturschutzgesetzes”, sagt der Bezirksleiter der Bergwacht Franz Moser. Ein Thema, das immer wieder akut sei, wären freilaufende Hunde. “Hunde sind im Naturschutzgebiet immer an der Leine zu führen. Hier leben viele Tiere, die durch freilaufende Hunde gestört und aufgeschreckt werden. Hundebesitzer, die ihren Vierbeiner dennoch nicht anleinen, müssen mit Strafen rechnen”, so Moser. “Auch wir werden das stichprobenartig kontrollieren. Vielleicht kann man so die Menschen zum Umdenken bewegen und sie erkennen, dass man in der Natur nur mit- und nicht gegeneinander sein kann.”

“Sackerl fürs Gackerl”: Nicht in die Botanik!

Hundebesitzer sollten sich im Natura 2000 Schutzgebiet Bleistätter Moor an die Regeln halten. Dazu gehört, dass Hunde immer an der Leine geführt werden müssen.
“Gerade in der Brut- und Laichzeit können freilaufende Hunde großen Schaden beim Nachwuchs der Wildtiere anrichten”, sagt Franz Moser von der Bergwacht und ergänzt, dass dieses Vergehen künftig gestraft wird. “Ärgerlich ist auch, dass immer wieder Hundekot-Sackerln in der Natur entsorgt werden.”
Exekutive und Kärntner Bergwacht sind von der Bezirksbehörde beauftragt größtes Augenmerk auf das Natura 2000 Schutzgebiet zu legen. Übertretungen der geltenden Gesetze werden geahndet.

Regeln im Schutzgebiet

Das Überfliegen mit Flugkörpern aller Art – auch Drohnen – in weniger als 300 Meter Höhe ist verboten.
Hunde sind an der Leine zu führen.
Hundekot ist zu ordnungsgemäß zu entsorgen (Sackerl nicht in die Natur werfen).
Störender Lärm ist zu vermeiden.
Jegliche Verunreinigung ist zu unterlassen.
Zelten und Lagern ist verboten.

Quelle: Meinbezirk.at

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