Fischen in Österreich

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Regeln und Verbote für Fischer!

Fischen bietet die ideale Möglichkeit, um dem Alltag zu entfliehen und die Natur zu genießen. Doch Achtung: beim Fischen gibt es einige Regeln und Verbote!

Gesetzliche Regelungen

Nach der österreichischen Bundesverfassung wird das Fischereiwesen, also wo gefischt werden darf und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, über die fischergesetzlichen Bestimmungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Darum ist die Gesetzgebung und Vollziehung auch Ländersache.

Voraussetzung: Fischerkarte oder Fischergastkarte

Die rechtliche Voraussetzung für das Fischen in Österreich ist, eine gültige Fischerkarte oder Fischergastkarte zu besitzen. Die Ausstellung dieser Fischerkarte ist wieder vom jeweiligen Bundesland abhängig. In der Steiermark, Kärnten, Tirol und Vorarlberg müssen Sie sich an die Bezirksverwaltungsbehörden und in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg an die Landesfischerverbände wenden. Doch achten Sie auf die Gültigkeitsdauer, denn die Fischerkarte ist meistens nur ein Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember) gültig und muss daher jährlich verlängert werden. Die einzige Ausnahme bildet die Hauptstadt Wien. Hier kann die Gültigkeit der Fischerkarte auf drei Kalenderjahre vertagt werden.
Die Fischergastkarte ist ab dem Ausstellungsdatum insgesamt vier Wochen lang gültig. Doch in Salzburg werden beispielsweise auch Tageskarten (24 Stunden) und Wochenkarten angeboten. Zusätzlich wird natürlich auch noch die Erlaubnis des Berichtigten, im jeweiligen Fischerrevier zu fischen, benötigt.

Ausstellung einer Fischerkarte: Vorkenntnisse

Für den Erhalt einer Fischerkarte, müssen Sie einen Nachweis erbringen, damit Sie über die für die Ausübung des Fischfangs erforderlichen Kenntnisse verfügen. In den meisten Bundesländern (Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Vorarlberg) muss dafür eine spezielle Prüfung abgelegt werden. In Kärnten und Tirol reicht eine Teilnahme an einer Unterweisung und im Burgenland wird sogar weder eine Prüfung noch eine Kursteilnahme verlangt.

Altersbeschränkung einer Fischerkarte: Bundesland abhängig

In jedem Bundesland muss ein bestimmtes Alter erreicht werden, um einen Fischerkarte zu erlangen. Hier eine Liste über die Altersbeschränkung im jeweiligen Bundesland:

• Salzburg: 12 Jahre
• Oberösterreich: 12 Jahre
• Steiermark: 14 Jahre
• Wien: 14 Jahre
• Niederösterreich: 14 Jahre
Kärnten: 14 Jahre
• Tirol: 14 Jahre
• Vorarlberg: 16 Jahre
• Burgenland: 18 Jahre

Quelle: Salzburger Nachrichten

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