Park-Odyssee am Ossiacher See
Auf kosten der Steuerzahler Mehr als ein Jahr stritt der Salzburger Privatier Walter R. mit der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen über eine Strafe wegen Falschparkens seines Autos in der Höhe von 20 Euro. Jetzt hat er recht bekommen. Der Salzburger hat die Richtigkeit des Bußgeldes bestritten. Der Steuerzahler muss letztlich die gesamten Verfahrenskosten zahlen. Über die Vorgeschichte wurde in 5 Minuten schon berichtet. Der Salzburger hatte in Bodensdorf am Ossiacher See sein Auto nach Ansicht eines Parkorganes innerhalb eines Kreuzungsbereiches geparkt und dabei den gesetzlichen Abstand von fünf Metern unterschritten. Das Parkorgan hat aber eine Abzweigung als Kreuzung angesehen. „Da war keine…
