Blick über Bodensdorf auf den Ossiacher See auf Ossiach, Steindorf den Ossiacher Tauern und dem Bleistätter Moor

ACHTUNG! Besondere Brandgefahr im Wald

Hubschrauber Brandbekämpfung

Trockenheit befeuert Waldbrand-Gefahr

31.03.2026 | BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT FELDKIRCHEN INFORMIERT.

Betreff: Vorbeugungsmaßnahmen wegen besonderer Brandgefahr.

V E R O R D N U N G
Vorbeugungsmaßnahmen wegen besonderer Brandgefahr.

Gemäß § 41 Abs. 1 i.V. mit § 170 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, in der jeweils geltenden Fassung, wird verordnet:

Im Hinblick auf die extreme und bereits langanhaltende Trockenheit wird im gesamten Waldgebiet, der Kampfzone des Waldes sowie in dessen Gefährdungsbereich (d.h. alle waldnahen Flächen ohne Rücksicht auf die jeweilige Kulturgattung) des Bezirkes Feldkirchen jegliches Feuerentzünden, das Rauchen sowie das Entzünden und Abfeuern pyrotechnischer Gegenstände aller Art verboten.

Ebenso ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände (wie Zündhölzer und Zigaretten) sowie Glasflaschen und Glasscherben (aufgrund der Brennglaswirkung) im Waldgebiet als auch in dessen Gefährdungsbereich wegzuwerfen.

Wer diesem Verbot zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Ziff. 17 des Forstgesetzes 1975 i.d.g.F., die mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,– oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen geahndet wird.

Die Bevölkerung wird gebeten, diese Verordnung gewissenhaft zu beachten, um die Sicherheit in unseren Wäldern zu gewährleisten.

Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen.